AGB

Mauricio Bustamante
Ehrenbergstr. 68
22767 Hamburg

USt-IdNr DE202473458

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Aufträge, Lieferungen und Leistungen von Mauricio Bustamante – nachfolgend „Fotograf“ – gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen – nachfolgend „Auftraggeber“.

1.2 Gegenstand der Leistungen ist insbesondere die Planung, Durchführung, Bearbeitung und Lieferung von Fotoaufnahmen im Bereich Businessfotografie, Unternehmensfotografie, Mitarbeiterportraits, Corporate Headshots, Reportagen, Editorial- und Imagefotografie sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an den erstellten Bildwerken.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

1.4 Diese AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden, sofern nichts Abweichendes schriftlich festgelegt wird.​

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Angebote des Fotografen sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

2.2 Der Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots, durch schriftliche Auftragsbestätigung des Fotografen oder durch Bestätigung per E-Mail zustande.

2.3 Maßgeblich für den Vertragsinhalt sind das Angebot, die Leistungsbeschreibung, diese AGB sowie etwaige schriftlich bestätigte Zusatzvereinbarungen.

2.4 Änderungswünsche des Auftraggebers nach Vertragsschluss bedürfen der Textform. Hierdurch entstehender Mehraufwand wird nach Vereinbarung, hilfsweise nach dem üblichen Tages- oder Stundensatz des Fotografen, zusätzlich berechnet.

3. Leistungsumfang und künstlerische Freiheit

3.1 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot, Briefing und Auftragsbestätigung.

3.2 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet der Fotograf die fotografische Leistung im vereinbarten Stil und Qualitätsstandard, nicht jedoch ein vollständig subjektiv bestimmtes künstlerisches Ergebnis.

3.3 Der Fotograf trifft die Auswahl der zur Abnahme, Bearbeitung oder Auslieferung vorgesehenen Aufnahmen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

3.4 Beratung, Konzeption, Location-Scouting, Shotlists, Produktionskoordination, Casting, Retusche, Composings, Freisteller, Layoutanpassungen, Expressbearbeitung und Datenarchivierung sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.​

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle für den Auftrag erforderlichen Informationen, Freigaben, Ansprechpartner, Zugänge, Räume, Produkte, Personen und Zeitfenster rechtzeitig zur Verfügung stehen.

4.2 Der Auftraggeber hat erforderliche Einwilligungen der abgebildeten Personen sowie Genehmigungen für Locations, Marken, Designs, Kunstwerke, Innenräume oder sonstige schutzfähige Objekte einzuholen, soweit diese nicht ausdrücklich durch den Fotografen übernommen werden.

4.3 Der Auftraggeber stellt den Fotografen von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Pflichten beruhen, es sei denn, der Auftraggeber hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten.​

4.4 Sofern der Auftraggeber keinen entscheidungsbefugten Ansprechpartner zum Shooting stellt, gelten gestalterische Entscheidungen des Fotografen als vertragsgemäß, soweit sie dem Briefing nicht offensichtlich widersprechen.

5. Termine, Verschiebungen und Produktionsbedingungen

5.1 Vereinbarte Termine sind nur verbindlich, wenn sie vom Fotografen ausdrücklich bestätigt wurden.

5.2 Verzögerungen oder Mehraufwand infolge verspäteter Briefings, fehlender Freigaben, Wartezeiten, Nichterscheinens von Mitarbeitenden, unzureichender Shootingbedingungen, technischer Hindernisse vor Ort oder sonstiger vom Auftraggeber zu vertretender Umstände gehen zu Lasten des Auftraggebers.

5.3 Wetterabhängige Produktionen, Außenaufnahmen oder terminkritische Unternehmensveranstaltungen stehen unter dem Vorbehalt durchführbarer Bedingungen. Ist die Durchführung aus nicht von einer Partei zu vertretenden Gründen unmöglich oder unzumutbar, bemühen sich die Parteien zunächst um einen Ersatztermin.

6. Honorar, Nebenkosten und Zahlungsbedingungen

6.1 Es gilt das im Angebot vereinbarte Honorar.

6.2 Nebenkosten, insbesondere Reisekosten, Parkgebühren, Spesen, Unterkunft, Studiomiete, Genehmigungen, Requisiten, Visagistik, Styling, Assistenzen, Models, Kurierkosten, aufwändige Retusche und sonstige Fremdleistungen, werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.

6.3 Der Fotograf ist berechtigt, bei größeren Produktionen eine angemessene Abschlagszahlung oder Vorauszahlung zu verlangen.

6.4 Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

6.5 Bei Neukunden, größeren Produktionen oder Fremdkostenanteilen kann der Fotograf eine Anzahlung von bis zu 50% des voraussichtlichen Gesamtvolumens sowie die vollständige Vorauszahlung bestätigter Fremdkosten verlangen.

6.6 Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Die Einräumung von Nutzungsrechten steht unter dem Vorbehalt vollständiger Zahlung.

7. Ausfallhonorar bei Absage oder Verschiebung

7.1 Sagt der Auftraggeber einen bestätigten Termin ab oder verschiebt ihn, ohne dass der Fotograf dies zu vertreten hat, kann der Fotograf ein Ausfallhonorar verlangen.

7.2 Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gilt folgende Staffelung bezogen auf das vereinbarte Honorar:

bis 14 Kalendertage vor dem ersten Shootingtag: 25%

13 bis 7 Kalendertage vor dem ersten Shootingtag: 50%

6 bis 3 Kalendertage vor dem ersten Shootingtag: 75%

ab 2 Kalendertagen vor dem ersten Shootingtag oder bei Absage am Shootingtag/Nichterscheinen: 100%

7.3 Bereits entstandene Fremdkosten, nicht stornierbare Buchungen, Reise- und Produktionskosten sowie Honorare bereits beauftragter Dritter sind zusätzlich in voller Höhe zu erstatten, soweit sie tatsächlich angefallen sind.

7.4 Wird der Auftrag nach Beginn der Produktion abgebrochen oder verhindert der Auftraggeber die weitere Durchführung, bleibt der volle Honoraranspruch bestehen; ersparte Aufwendungen werden angerechnet.

7.5 Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Fotografen kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Fotografen bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

8. Krankheit, höhere Gewalt und Verhinderung des Fotografen

8.1 Kann der Fotograf den Auftrag wegen Krankheit, Unfall, höherer Gewalt oder sonstiger nicht von ihm zu vertretender Umstände nicht oder nicht rechtzeitig durchführen, informiert er den Auftraggeber unverzüglich.

8.2 Der Fotograf ist berechtigt, einen gleichwertigen Ersatzfotografen vorzuschlagen. Nimmt der Auftraggeber diesen nicht an oder steht kein Ersatz zur Verfügung, werden bereits geleistete Zahlungen auf nicht erbrachte Leistungen erstattet.

8.3 Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadensersatz wegen Termin- oder Produktionsausfalls, sind ausgeschlossen, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.

9. Lieferung, Online-Galerie und Abnahme

9.1 Die Lieferung der Bilddaten erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart ist, digital über eine passwortgeschützte Online-Galerie oder einen Download-Link.

9.2 Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich zugesagt wurden. Unverbindliche Bearbeitungs- oder Lieferzeiten sind Schätzwerte.

9.3 Der Auftraggeber hat die gelieferten Bilder unverzüglich zu prüfen und erkennbare Mängel innerhalb von 7 Kalendertagen in Textform mitzuteilen.

9.4 Unterbleibt eine fristgerechte Rüge offensichtlicher Mängel, gelten die gelieferten Bilder hinsichtlich dieser Mängel als genehmigt.​

9.5 Der Fotograf ist berechtigt, dem Auftraggeber die Auswahl der finalen Motive über eine Online-Galerie zu ermöglichen. Erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist keine Auswahl oder Rückmeldung, darf der Fotograf die Auswahl selbst treffen oder den Bearbeitungsstand abrechnen, soweit dies vereinbart wurde.

10. Nutzungsrechte

10.1 Das Urheberrecht an allen Aufnahmen verbleibt beim Fotografen.

10.2 Der Auftraggeber erhält die Nutzungsrechte ausschließlich in dem im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einer gesonderten Lizenzvereinbarung bezeichneten Umfang.

10.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den konkret vereinbarten Zweck eingeräumt.

10.4 Eine Bearbeitung, Weitergabe an Dritte, Übertragung an verbundene Unternehmen, Weiterlizenzierung, Nutzung für KI-Training, Stockplattformen, Presseverteiler oder neue Kampagnen ist nur mit vorheriger Zustimmung des Fotografen zulässig, sofern dies nicht bereits ausdrücklich vom vereinbarten Nutzungsumfang gedeckt ist.

10.5 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung sämtlicher Rechnungen auf den Auftraggeber über.

10.6 Für jede über den vereinbarten Umfang hinausgehende Nutzung ist eine zusätzliche Vergütung zu zahlen.

10.7 Sofern branchenüblich oder vereinbart, ist der Fotograf bei Veröffentlichungen als Urheber zu nennen.

11. Referenznutzung und Vertraulichkeit

11.1 Der Fotograf ist berechtigt, die im Auftrag entstandenen Arbeiten zur Eigenwerbung zu verwenden, insbesondere auf Website, Portfolio, Social Media, in Wettbewerben oder bei Pitches, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich Vertraulichkeit vereinbart wurde oder überwiegende schutzwürdige Interessen des Auftraggebers oder abgebildeter Personen entgegenstehen.

11.2 Wünscht der Auftraggeber vollständige Vertraulichkeit, Exklusivität oder ein Portfolio-Verbot, ist dies vor Auftragserteilung schriftlich zu vereinbaren und gegebenenfalls gesondert zu vergüten.

11.3 Beide Parteien behandeln vertrauliche geschäftliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.

12. Haftung

12.1 Der Fotograf haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsrechts.

12.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

12.3 Der Fotograf haftet nicht für den Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen oder werblichen Erfolgs der Bildnutzung.

12.4 Der Fotograf haftet nicht für Ausfälle oder Störungen von Internet, Hosting, Plattformen, E-Mail-Diensten, Cloud- oder Galerie-Anbietern, soweit diese nicht in seinem Einflussbereich liegen.

12.5 Für vom Auftraggeber bereitgestellte Gegenstände, Muster, Produkte, Daten oder Unterlagen haftet der Fotograf nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

12.6 Für Verlust oder Beschädigung von Daten haftet der Fotograf nur, soweit diese nicht durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Auftraggebers vermeidbar gewesen wären.

13. Freistellung bei Rechten Dritter

13.1 Der Auftraggeber versichert, dass er alle für die Durchführung und vereinbarte Nutzung erforderlichen Rechte, Einwilligungen, Zustimmungen und Genehmigungen eingeholt hat, soweit dies nicht vertraglich dem Fotografen übertragen wurde.

13.2 Der Auftraggeber stellt den Fotografen auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung frei, die aus einer Verletzung solcher Rechte resultieren, soweit der Auftraggeber die Rechtsverletzung zu vertreten hat.

14. Datenschutz

14.1 Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen der Vertragsdurchführung und unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet.

14.2 Der Fotograf ist berechtigt, zur Vertragsabwicklung Dienstleister einzusetzen, insbesondere für E-Mail-Kommunikation, Rechnungswesen, Datenspeicherung, Online-Galerien, Dateitransfer und Backups, soweit dies datenschutzrechtlich zulässig ist.

14.3 Weitere Informationen zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung des Fotografen.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

15.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Fotografen.

15.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

15.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.